Facebook: notwendiges Übel oder Pflicht?

Mitarbeiter vermengen in Facebook & Co. ihr Privat- und Berufsleben. IDC sieht Unternehmen in der Pflicht, mit Richtlinien den Umgang mit Online-Netzwerken zu regeln.

Private und berufliche Nutzung von sozialen Netzen

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» Von Mark Schröder, 19.01.2010 11:42.

In jüngerer Vergangenheit machten Meldungen über Sperren für Social-Media-Seiten in Schweizer Konzernen und Behörden die Runde. Post, SBB und die Berner Bundesverwaltung unterbinden den Zugriff ihrer Angestellten auf Facebook & Co. Dabei sei eine Blockade keine praktikable Lösung, meinen die Analysten des Beratungsunternehmens IDC. Stattdessen sollten Unternehmensverantwortliche Richtlinien vorgeben - bestenfalls gemeinsam mit Mitarbeitervertretern, damit auch die Erfordernisse und Kompetenzen der Angestellten berücksichtigt werden.

Die Richtlinien für soziale Netzwerke sollten sich laut IDC an der Kommunikationsstrategie orientieren, der auch Marketing- und PR-Verantwortlichen folgen. Um aber zum Beispiel Kundenberatern Freiräume zu schaffen, wenn sie Twitter im Namen der Firma nutzen, um neue Kunden anzusprechen oder die Interaktion mit der Zielgruppe zu intensivieren, darf das Richtlinienkorsett nicht zu eng geschnürt werden.

Den Ängsten der Geschäftsleitung, dass Mitarbeiter allzu freizügig über Firmeninternas in Blogs, auf Facebook und Twitter plaudern, müsse gemäss IDC in den Richtlinien ebenfalls Rechnung getragen werden. Dass die Gefahr besteht, ergab eine Umfrage der Analysten in den USA: nahezu 90 Prozent der Angestellten vermischen private und berufliche Interaktionen auf LinkedIn, bei Facebook und Twitter sind es mehr als 60 Prozent.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Einbindung in soziale Netze den Geschäftserfolg steigern kann.

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