Das Tauziehen zwischen dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und dem Zuger Unternehmen Logistep hat ein Ende. Hanspeter Thür hat den Kampf verloren. Das von ihm angerufene Bundesverwaltungsgericht (Computerworld berichtete), hat seine Klage auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Datei-Piraten zurückgewiesen.
Das in Zug beheimatete Untenrehmen Logistep sucht in Tauschbörsen gezielt nach Filesharern, die ohne Beachtung des Urheberrechts nach Lust und Laune Filme und Musik herumreichen. Logistep ermittelt die IP-Adresse des Straffälligen und leitet diese an den Urheber, dessen Recht verletzt wurde, weiter. Dieser erstattet Anzeige gegen Unbekannt und erfährt über die Akteneinsicht sowohl Name und Adresse des Filesharers. Mit diesen Daten kann der Urheberrechtsinhaber eine privatrechtliche Schadenersatzklage einreichen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist einfach erklärt: Zwar würden die Persönlichkeitsrechte des Filesharers tatsächlich verletzt, jedoch sei die Urheberrechtsverletzung eine schwerwiegendere. Es gäbe zudem keine anderen Methoden, um Raubkopierer ausfindig zu machen.
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