Orange und Sunrise machen ernst

  

» Von Reto Vogt, 15.03.2010 14:02.

Kartellrechtliche Richtlinien

Die Bildung des Integrationsteams vor dem definitiven Entscheid der Weko ist heikel, weil sich die betroffenen Mitarbeiter über Themen wie aktuelle und künftige Investitionen, Profitabilität von Produkten, patentrechtlich geschützte Technologien, Strategien oder aktuelle und künftige Preise nicht austauschen dürfen. Es drohen Bussen von bis zu zehn Prozent des konzernweiten Jahresumsatzes und damit das Scheitern des angestrebten Zusammenschlusses der Unternehmen.

Um dies zu vermeiden, hat Sunrise seinen Mitarbeitern kartellrechtliche Verhaltensrichtlinien mitgegeben, die auf acht Seiten über «Dos» und «Don"ts» informieren. Erlaubt sind beispielsweise der Austausch von Informationen betreffend Risiken, die Aufzeichnung und der Vergleich von wichtigen Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen oder die Ausarbeitung von Plänen für die geplante Zusammenarbeit und Abmachungen über das Ausmass der Integration. Die Hauptaufgaben des Teams sind laut Sprecherin Sommer die Erarbeitung neuer Standard-Arbeitsverträge und die Organisation der IT-Landschaft. Allerdings dürfen die ausgearbeiteten Pläne vor der Freigabe der Weko nicht implementiert werden. Das Integrationsteam arbeitet aber darauf hin, im Falle eines positiven Weko- und ComCom-Entscheides, mit der Umsetzung möglichst rasch beginnen zu können.

Sunrise bleibt Sunrise

Bei Zustandekommen der Fusion heisst der neue Konzern Orange. Trotzdem wird die Marke «Sunrise» beibehalten, wie Orange-Chef Thomas Sieber letzte Woche Donnerstag vor Sunrise-Mitarbeitern bekanntgab.

Die Weko fällt ihren Entscheid spätestens per Ende April. Es wird allgemein erwartet, dass die Behörde der Fusion zustimmt. Offen ist eigentlich nur, ob und welche Auflagen die Unternehmen erfüllen müssen.

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