Mit ECM Geschäftsprozesse straffen

Enterprise Content Management ersetzt nicht nur das Papier, sondern krempelt auch die Geschäftsprozesse um. Unternehmen wie Mitarbeitende müssen sich gründlich darauf vorbereiten, wenn die Implemen­tierung zum Erfolg werden soll.

» Von Martin Bayer, 16.05.2012 16:37.

Der Autor ist Redaktor bei unserer deutschen Schwesterpublikation Computerwoche, dort ist die ungekürzte Fassung dieses Beitrags («Die richtige Strategie für Content-Management») erschienen.

Ein Enterprise Content Management (ECM) nur wegen der besseren Dokumentenverwaltung einzuführen, ist bei Weitem zu kurz gegriffen. Wenn sich Unternehmen mit der Einführung eines ECM beschäftigen, sollten sie sich unbedingt auch mit ihren Prozessen auseinandersetzen, empfiehlt Martin Böhn, Senior Analyst beim Business Application Research Center (Barc). Denn die Abläufe rund um den Informationsfluss im Unternehmen reichen in aller Regel weit über die Abteilungsgrenzen hinaus.

Die zentralen Fragen lauten in diesem Zusammenhang: Welche Dokumente werden wo und wann benötigt? Wer legt ein Dokument an welchem Ort ab? Wo tauchen Kopien eines Dokuments auf? Die Antworten darauf beschränken sich jedoch meist auf das persön­liche Arbeitsumfeld.

Um ECM jedoch effizient einzusetzen, müssen die Verantwortlichen über die Abteilungsgrenzen hinausschauen, rät auch Wolfgang Hackenberg vom Steinbeis Transferzentrum, einem Beratungsunternehmen, das sich auf den Wissens- und Technologietransfer spezialisiert hat. Gerade in grösseren Firmen fehle dafür oft der Überblick. Wer jedoch nicht bereit ist, Prozesse anzupassen, kann auch nicht den vollen Nutzen aus einer ECM-Lösung ziehen, so die Experten. Vorhandene Abläufe lediglich elektronisch abzubilden, ist weder zielführend noch effizient, kommt aber in der Praxis trotzdem immer wieder vor.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Prozesse in Frage stellen

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.