News

E-Mail-Archivierung: Gesetzeslage ist vielen unbekannt

18.06.2009 | 12:40 Uhr

Viele haben keine Ahnung, dass es gesetzliche Vorschriften zur Archivierung von E-Mails gibt. Dies hat unsere neueste Onlineumfrage ergeben.

vergrößern

Die E-Mail-Flut überfordert zunehmend viele Arbeitnehmer und sorgt oft für massiven Stress im Büroalltag. Viele erliegen daher der Verlockung elektronische Nachrichten einfach zu löschen. Bereits seit 2002 gibt es aber rechtliche Rahmenbedingungen, welche die revisionssichere Archivierung von elektronischen Nachrichten regeln. Verstösst man gegen diese Aufbewahrungspflichten, macht man sich strafbar - auch in der Schweiz.

Unserer neuesten Onlineumfrage zufolge haben allerdings 55 Prozent der insgesamt 275 Teilnehmer keine Ahnung, dass es gesetzliche Vorgaben für die E-Mail-Archivierung gibt. Neun Prozent archivieren keine elektronischen Nachrichten, da ihnen das zu umständlich erscheint. Lediglich 22 Prozent geben an, E-Mails gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu archivieren.

Wer E-Mails löscht, macht sich strafbar

Diese Zahlen überraschen in Anbetracht der gültigen Rechtslage: Business-E-Mails gelten hierzulande als aufbewahrungspflichtige Geschäftskorrespondenz. Die Aufbewahrungspflicht liegt nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten bei mindestens zehn Jahren. Werden E-Mails vor Ablauf dieser Frist gelöscht, drohen harte Strafen. Auch die IT-Leiter müssen in so einem Fall mit rechtlichen Konsequenzen, Abmahnung oder im schlimmsten Falle sogar Kündigung rechnen.

Die derzeitige Rechtslage in punkto E-Mail-Archivierung erläutert Mathias Flegel, Country Manager Schweiz bei H&S Software. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier.

      drucken   PDF   versenden Nächste News

 

anzeige


anzeige

EMC PARTNERZONE
EMC PARTNERZONE
Hier finden Sie Strategiepapiere und Informationen von EMC zum Thema Backup & Recovery...

» zur Partnerzone
SWISS-IT-INDEX
SWISS-IT-INDEX
Wie investieren Sie in Ihre Zukunft? Die grosse Umfrage. iPhone 4 zu gewinnen!

» zum Artikel
» zur Umfrage
UMFRAGE
Ist eine heimliche Sex-Affäre Grund für den Rausschmiss eines CEO?
Ja, der CEO hat eine moralische Vorbildfunktion
Ja, weil er damit dem Image der Firma schadet
Nur, wenn er dabei gegen Gesetze verstossen hat
Nur, wenn er damit in einen Interessenskonflikt gerät
Nein, alles was der Firma nützt ist gut
abstimmen
8 Windows-Tricks
8 Windows-Tricks
Richten Sie Windows so ein, dass Ihre Aufgaben im Nullkommanichts erledigt sind.

» zum Artikel
Alles nur geklaut
Alles nur geklaut
Computerworld.ch zeigt, wo Windows von Apple geklaut hat - und umgekehrt.

» zum Artikel
Beliebte iPhone-Apps
Beliebte iPhone-Apps
Hier kommt eine Auswahl der beliebtesten iPhone-Apps

» zum Artikel
Geheimes Windows 7
Geheimes Windows 7
Computerworld stellt 15 geheime Programme und Extras des neuen Betriebssystems vor.

» zum Artikel
Raffinierte Tipps
Raffinierte Tipps
Windows 7 total: Wir haben besonders raffinierte Tricks zusammengestellt...

» zum Artikel
NEWSLETTER
Abonnieren Sie jetzt!
» Infos zum Newsletter
PROMOTION


FCO2 - die kleinste Serienvideokamera der Welt.

» CHF 99.90
ICT-PRESSETICKER