Nachdem Usedsoft als Folge eines Verfahrens am Münchner Landesgericht behauptet, einzelne aus Volumenverträgen stammende Software-Lizenzen von Microsoft weiter verkaufen zu dürfen, setzen die Redmonder eine einstweilige Verfügung durch. Demnach darf die Second-Hand-Händlerin nicht mehr damit werben, dass der deutsche Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe. Im Rahmen einer Vertriebsaktion hatte Usedsoft gegenüber öffentlichen Auftraggebern behauptet, dass der Handel mit gebrauchter Software rechtlich abgesichert sei. Die Münchner räumen ein, dass Formulierungen teilweise ungeschickt gewählt worden seien. Dennoch will das Unternehmen die einstweilige Verfügung anfechten.