JETZT ABONNIEREN
Computerworld 04/2010
News

Schweizer Datenschutzbeauftragter verklagt Logistep

07.03.2008 | 10:37 Uhr

Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür bringt die in Zug domizilierte Logistep wegen der heimlichen Beschaffung von IP-Adressen vor Gericht.


anzeige

Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür verklagt Logistep.
vergrößern

Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür verklagt Logistep.

Bereits im Januar 2008 hatte Thür Logistep aufgefordert, das automatisierte Sammeln von IP-Adressen zu unterlassen. Dies verstosse gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Das Zuger Unternehmen hat die von ihm gesetzte dreissigtägige Frist allerdings verstreichen lassen, da es den Datenschutzbeauftragten für nicht zuständig hält. Thür hat den Fall nun dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Logistep sammelt IP-Adressen von Personen, die auf Online-Tauschbörsen Daten ohne Autorisierung der Rechteinhaber feilbieten. Die IP-Adressen werden dann von den Zugern an Urhebergesellschaften weitergeleitet.


 

anzeige


anzeige

UMFRAGE
Sollen verseuchte PCs automatisch in Quarantäne?
Ja auf jeden Fall, sie gefährden andere
PCs dürfen ohne Zustimmung des Users gescannt, aber nicht vom Internet getrennt werden
Auf keinen Fall, die Software-Hersteller wälzen so nur ihre Verantwortung für sichere Betriebssysteme ab
abstimmen
PROMOTION


Weltkleinster Pocket-Beamer: Der Zwerg misst gerade mal 5.5cm x 6cm x 3.5cm!

» CHF 299.90
NEWSLETTER
Abonnieren Sie jetzt!
» Infos zum Newsletter
ICT-PRESSETICKER