Bereits im Januar 2008 hatte Thür Logistep aufgefordert, das automatisierte Sammeln von IP-Adressen zu unterlassen. Dies verstosse gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Das Zuger Unternehmen hat die von ihm gesetzte dreissigtägige Frist allerdings verstreichen lassen, da es den Datenschutzbeauftragten für nicht zuständig hält. Thür hat den Fall nun dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Logistep sammelt IP-Adressen von Personen, die auf Online-Tauschbörsen Daten ohne Autorisierung der Rechteinhaber feilbieten. Die IP-Adressen werden dann von den Zugern an Urhebergesellschaften weitergeleitet.