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Regierung begrüsst WLAN in Spitälern

14.02.2008 | 15:12 Uhr

Die St.Galler Regierung hat eine Interpellation betreffend WLAN in Spitälern der Grünen Fraktion (GRÜ-Fraktion) des Kantonsrates abgeschmettert.

Das gesamte Areal des Kantonsspitals St.Gallen soll mit WLAN vernetzt werden.
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Das gesamte Areal des Kantonsspitals St.Gallen soll mit WLAN vernetzt werden.

Das Kantonsspital St.Gallen (KSSG) will in seinem gesamten Areal einen kostenlosen drahtlosen Internetzugang zur Verfügung stellen. Die Grüne Fraktion (GRÜ-Fraktion) des St.Galler Kantonsrates ist davon wenig begeistert, fürchtet sie doch die Einflüsse des WLAN auf die Gesundheit der Patienten.

In einer im September 2007 eingereichten Interpellation bezeichnete die GRÜ-Fraktion die Installation von flächendeckenden Funknetzwerken in Spitälern als unverantwortbar. Sie berief sich dabei auf die nachgewiesenen Einflüsse elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit, insbesondere von Kindern und älteren Menschen. Diese bestünden bei der Benützung eines Kabelanschlusses nicht. Auch die Anfälligkeit hochsensibler Geräte sei erwiesen.

Nun hat die Regierung zu den Fragen der GRÜ-Fraktion Stellung genommen. Dabei betont die Regierung, dass WLAN-Funknetzwerke eine wesentlich geringere Strahlungsbelastung als der Handy-Standard GSM oder DECT für schnurlose Telefone aufweisen. Ein flächendeckendes WLAN ersetzt diese Funktechniken durch ein Netzwerk.

WLAN sei heute sowohl auf Patienten- als auch auf Spitalseite ein Bedürfnis. Für Patienten werde der Aufenthalt so angenehmer und kurzweiliger. Ausserdem könne die Abwesenheit im Geschäft überbrückt werden.

Aber auch medizinische und pflegerische Prozesse im Spital würden zunehmend durch den Einsatz von IT-Lösungen unterstützt. Dadurch stelle man den rechtzeitigen und sicheren Zugang zu medizinischen Informationen sicher. Dies erhöhe die Patientensicherheit und einen verbesserten Behandlungsprozess. Ausserdem sei es für Ärzte und Pflegepersonal wichtig, dass sie immer und überall erreichbar seien.

Dass die Immissionsgrenze eingehalten werden muss, steht nicht zur Debatte. Sei dies gewährleistet, gebe es keine Nachweise auf Gefährdung von Leib und Leben durch nicht-ionisierende Strahlung. Dieser Grenzwert wird laut Regierung bereits ab einem Abstand von 36 Millimeter von der Sendeantenne eingehalten. Auch gebe es keine Hinweise darauf, dass die Funktion medizinischer Geräte gestört werde. Dennoch sollte man in sensiblen Bereichen wie Intensivstationen keine Mobiltelefone oder WLAN-Endgeräte benützen.

Mit dieser Stellungnahme hat die Regierung einen wichtigen Schritt zum geplanten Ausbau von WLAN in Spitälern, nicht nur im KSSG, genommen.


 

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