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Heimliche PC-Durchsuchungen in der Schweiz

12.02.2007 | 10:18 Uhr

In der Schweiz werden momentan Gesetzesänderungen diskutiert, die heimliche Online-Durchsuchungen von PC durch Strafbehörden erlauben sollen.

Thomas Hansjakob leitet die Gruppe
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Thomas Hansjakob leitet die Gruppe "Organsierte Kriminalität" der Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz.

Laut einem Bericht der Sonntagszeitung setzt sich der St.Galler Staatsanwalt und Leiter der Arbeitsgruppe „Organisierte Kriminalität“ der Strafverfolgungsbehörden, Thomas Hansjakob, für den Einsatz von Softwarewanzen ein. Zudem will er die Frist für die Vorratsspeicherung von sechs Monaten auf zehn Jahre verlängern. Telekomanbieter, die sich nicht an die Regeln halten, müssten mit hohen Bussgeldern und Sanktionen rechnen.

Der eidgenössische Inlandsgeheimdienst (DAP) will künftig sogar ohne strafrechtlich relevanten Verdacht Spähsoftware gegen PC-Besitzer einsetzen. Hansjakob befürchtet so allerdings einen vermehrten Einsatz von Trojanern. Solche Techniken dürften nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Genehmigung angewendet werden.


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